Corona-Warnstufe ab 3.11.2021 am Bodensee / Sport

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Corona-Warnstufe ab 3.11.2021 am Bodensee / Sport

Amtsmeldung Bodensee: Am 3.11.2021 ist die "Corona-Warnstufe" in Kraft getreten ist. 
 
Was ändert sich für den Sport und damit bei uns das Thema Reiten & Reitsport?
 
Sportveranstaltungen sowie Hallensport sind in der Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist. Im Freien ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet (§10 Absatz 1 Nr. 2 Corona-Verordnung und §14 Absatz 1 Nr. 2 Corona-Verordnung). Als nicht-immunisierte Personen gelten Personen i. S. d. § 5 Corona-Verordnung. 
Ausnahmen von der PCR-Pflicht sind in § 5 Corona-Verordnung sowie § 3 Absatz 2 Corona-Verordnung Sport geregelt.

Bei Fragen gerne die angehängte PDF durchlesen - oder einfach beim Vorstand melden. Wir freuen uns!


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